Vorbeugender Brandschutz in der Landwirtschaft
Lesen Sie hier, welche Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz Sie in der Landwirtschaft treffen können.
27Jan
2021
Maßnahmen rund um den vorbeugenden Brandschutz begleiten uns in unserem Alltag auf Schritt und Tritt. Dazu zählen neben installierten Rauchmeldern und dem Vorhandensein von Feuerlöschern auch funktionierende Brandschutzanlagen und entsprechend ausgebildetes Personal wie Brandschutzwarte und Brandschutzbeauftragte. Gerade in der Landwirtschaft spielt vorbeugender Brandschutz eine bedeutende Rolle, da es hier im Ernstfall zu enormen Schäden kommen kann. Doch welche Maßnahmen kann man treffen, um auch bei landwirtschaftlichen Gebäuden gut geschützt zu sein?
Brandursachen in der Landwirtschaft
Betrachtet man die Entwicklung von Brandgeschehen und den damit einhergehenden Schadenssummen in der Landwirtschaft, so zeigt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren (2008 bis 2018) ein Anstieg von Bränden und Schadenszahlen um über 36 Prozent. Während defekte Elektro-Installationen mit einem Anteil von rund 20 Prozent zu den häufigsten Brandursachen zählen, sind sie nur für rund 6 Prozent der Schäden verantwortlich. Im Gegensatz dazu verursachten Feuer durch Brandstiftung rund 44 Prozent der Schäden, machten jedoch nur rund 2 Prozent der Brände aus. Darüber hinaus zählen Überhitzung, feuergefährliche Tätigkeiten, menschliches Fehlverhalten und Selbstentzündung von Heu und Stroh zu den häufigsten Brand- und Schadensursachen in der Landwirtschaft.Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz bei landwirtschaftlichen Gebäuden
Das Österreichische Institut für Bautechnik veröffentlicht die regelmäßig aktualisierten OIB-Richtlinien, die der Harmonisierung von Landesbaugesetzen dienen. In der OIB-Richtlinie 2 sind alle Bestimmungen rund um den baulichen Brandschutz festgeschrieben, so auch für landwirtschaftliche Gebäude. Dadurch wird klar festgelegt, wie die Einstufung der Gebäudeklassen zu erfolgen hat, wie Brandabschnitte zu definieren sind und welche Materialien beispielsweise für Wände und Decken zu verwenden sind. Genauere Details zur baulichen Ausfertigung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Gebäuden finden sich in der OIB-Richtlinie 2.1 zu Brandschutz bei Betriebsbauten. Darüber hinaus bietet die TRVB 108/91 (B) Informationen zu Brandabschnittsbildungen. Um Brände zu vermeiden oder sie im Ernstfall bereits in ihrer Entstehung bekämpfen zu können, werden die folgenden Maßnahmen empfohlen:- Besuchen Sie einen Brandschutzkurs oder nutzen Sie entsprechende E-Learning-Angebote!
- Installieren Sie in brandgefährdeten Bereichen entsprechende Brand- und Rauchmelder!
- Lassen Sie Ihre Brandschutzanlagen und Blitzschutzeinrichtungen regelmäßig überprüfen!
- Sorgen Sie für ausreichend vorhandene, geeignete und überprüfte Löschmittel!
- Stellen Sie sicher, dass Kinder und betriebsfremde Personen keine Zutrittsmöglichkeit zu Ihren Betriebsgebäuden haben (Schutz vor Brandstiftung)!
- Bild ©: iStock/shironosov
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