Brandschutzpass: Gültigkeit verlängern
Wie die Gültigkeit des Brandschutzpasses verlängert werden kann und welche Sonderregeln während der Corona-Pandemie gelten.
26Apr
2021
Brandschutzwarte (BSW) und Brandschutzbeauftragte (BSB) haben im Rahmen ihrer Tätigkeit eine große Verantwortung zu tragen. Die TRVB 119/06 (O), die die Organisation des Betriebsbrandschutzes regelt, schreibt fest, wie die Bestellung von Brandschutzwarten und Brandschutzbeauftragten zu erfolgen hat, über welche Ausbildung sie verfügen müssen – genauer geregelt in TRVB 117/18 (O) –, welche Pflichten ihnen zukommen und wodurch die Qualifikation zur Tätigkeitsausübung erlischt. Doch wie lange behält der sogenannte Brandschutzpass seine Gültigkeit und hat die Corona-Pandemie einen Einfluss darauf? In diesem Beitrag erfahren Sie mehr zu diesem Thema.
Der Brandschutzpass als Ausbildungsnachweis: Erwerb und Gültigkeit
Oben erwähnte TRVB 117/18 (O), die die Ausbildung im betrieblichen Brandschutz regelt, führt unter Punkt 5 den Brandschutzpass an. Demnach erhält jedes richtlinienkonform ausgebildete Brandschutzorgan (also sowohl BSW als auch BSB) nach der Erstabsolvierung eines Kurses oder eines Seminars den Brandschutzpass als persönlichen Ausbildungsnachweis. Für Brandschutzwarte ist die Gültigkeit des Brandschutzpasses in Österreich unbegrenzt. Dennoch werden in regelmäßigen Abständen Auffrischungsseminare empfohlen, damit die Brandschutzorgane im Ernstfall kompetent handeln können. Für Brandschutzbeauftragte gilt, dass der Brandschutzpass ab dem Tag des Erwerbs für fünf Jahre und drei Monate Toleranzzeit gültig ist. Um ihn zu verlängern, müssen in dieser Zeit in der TRVB definierte Fortbildungsveranstaltungen und Seminare besucht werden. Dabei schreibt die TRVB auch genau fest, welche Ausbildungen in welchem zeitlichen Ausmaß absolviert werden müssen, damit die Verlängerung wirksam wird. Tut man dies nicht, verliert der Brandschutzpass seine Gültigkeit und der Inhaber des Passes damit die Befähigung zur Tätigkeitsausübung als Brandschutzorgan.Seminare: Erweiterte Ausbildung für Brandschutzbeauftragte
Zu den zu besuchenden Seminaren im Rahmen der Erweiterten Ausbildung, deren Besuch für eine Verlängerung des Brandschutzpasses in Österreich angerechnet werden kann, zählen Brandschutztechnikseminare einerseits und nutzungsbezogene Seminare andererseits.- Brandschutztechnikseminare beschäftigen sich mit unterschiedlichen Brandschutzanlagen, wie beispielsweise Brandmeldeanlagen, Sprinkler- bzw. EAL-Anlagenv, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen oder Gaslöschanlagen.
- Nutzungsbezogene Seminare zielen auf spezielle Eigenheiten und Gefährdungen unterschiedlicher Betriebsarten ab und müssen eine Mindestunterrichtszeit von 360 Minuten aufweisen. Das Seminar N1 beschäftigt sich mit besonderer Personengefährdung (bspw. Beherbergungs-, Verkaufs- oder Veranstaltungsstätten), N2 mit erhöhter Brandgefahr (z. B. Gewerbe- und Industrieanlagen oder Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe), N3 mit besonderer Gefährdung, wie Justizanstalten, Krankenhäuser oder Pflegeheime.
Fortbildungsveranstaltungen für Brandschutzbeauftragte
Fortbildungsveranstaltungen müssen fachspezifische brandschutztechnische Themen sowie Gesetzesänderungen und Änderungen anerkannter Regeln der Technik beinhalten. Diese müssen so wie die Seminare eine Mindestdauer von 360 Minuten aufweisen. Doch nicht nur außerbetrieblich müssen Fortbildungsveranstaltungen vom Brandschutzbeauftragten besucht werden: Innerbetrieblich hat er für die Fortbildung des Brandschutzwartes zu sorgen, damit dieser am aktuellsten Stand der Technik und somit für den Ernstfall vorbereitet ist.Die Gültigkeit und Verlängerung des Brandschutzpasses in Zeiten von Corona
Wie beschrieben, muss der Brandschutzpass spätestens fünf Jahre und drei Monate nach Ausstellung beziehungsweise letzter Verlängerung mittels des Besuchs einer entsprechenden Veranstaltung erneut bestätigt werden. Derartige Details sowie der generelle Inhalt der Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz werden vom TRVB-Arbeitskreis ausgearbeitet. Dieser Arbeitskreis besteht aus dem Österreichischen Bundesfeuerwehrverband und den Brandverhütungsstellen, die in den TRVB den letzten Stand der Technik im Bereich Brandschutz abbilden. Die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Restriktionen für Veranstaltungen haben den TRVB-Arbeitskreis dazu veranlasst, die Gültigkeit der Brandschutzpässe zu verlängern. So schreibt der Arbeitskreis auf seiner Website, dass „aufgrund der anhaltenden Restriktionen wegen der Covid-19 Pandemie die Gültigkeit der Brandschutzpässe neuerlich bis 31.12.2021 verlängert [wird]“. Wer als Brandschutzorgan aktiv ist, ist gesetzlich zur regelmäßigen Fortbildung bei anerkannten Ausbildungsinstituten wie der KFV Sicherheit-Service GmbH verpflichtet, um diese Tätigkeit längerfristig ausüben zu können. Details zu unserem Kursangebot finden Sie unter: https://www.kfv-brandschutz.at/schulung/. Doch auch ohne gesetzliche Vorschreibung macht das regelmäßige Weiterbilden Sinn, um für den Ernstfall bestmöglich vorbereitet zu sein. Dabei helfen auch die E-Learning-Module der KFV Sicherheit-Service GmbH.- Bild ©: KFV
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