Brandrisiken bei gefährlichen Stoffen: Wie vermeiden?
Was Brandschutzexperten bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen beachten müssen.
26Jul
2021
Arbeitgeber in Österreich müssen Personen im Unternehmen ernennen, die für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften im Betrieb sorgen. Manchmal wird dies sogar behördlich vorgeschrieben – beispielsweise, wenn mit gefährlichen Stoffen (etwa Chemikalien, Säuren, Gasen) gearbeitet wird, von denen eine besondere Gefahr für Mitarbeiter, Kunden und Ware ausgeht. Verpflichtend bestellte Brandschutzbeauftragte sind dann vor allem für die Alarmierung der Feuerwehr, die Brandbekämpfung und die Evakuierung im Brandfall zuständig, aber auch für die regelmäßig durchgeführte Revision von Brandschutzanlagen.
Vermeidung des Brandrisikos bei gefährlichen Stoffen
Der Brandschutzbeauftragte gewährleistet, dass gesetzliche Brandschutzbestimmungen (wie zum Beispiel die „Verordnung brennbarer Flüssigkeiten“, abrufbar unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007156) eingehalten und Problemstoffe entsprechend ihrer Gefahrenklasse gekennzeichnet bzw. gelagert werden. Dabei kann es sich um eine physikalische Gefahr (Explosion, Entzündung, Gasentwicklung), eine Gefahr für die menschliche Gesundheit (Toxizität, Reizbarkeit, Aspirationsgefahr) oder einer Kombination aus beidem handeln. Zusätzlich kümmert er sich um die Einhaltung der Revisionsintervalle Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Eine wichtige Aufgabe, da Unternehmer bei einer Verabsäumung der gesetzlich vorgeschriebenen Revisionen im Brandfall auf den Kosten des Schadens sitzen bleiben könnten. Der Brandschutzbeauftragte informiert die Mitarbeiter über Brandschutzmaßnahmen, begeht mit ihnen die Fluchtwege und koordiniert Einsatzübungen, damit man für den Brandfall bestens vorbereitet ist. Im Ernstfall alarmiert er die Einsatzkräfte und kann diese beim Eintreffen am Einsatzort sofort über mögliche Gefahrenquellen informieren. Er begleitet und überwacht die Evakuation der Mitarbeiter und kann gegebenenfalls versuchen, den Brand zu löschen. Je nach Größe des Unternehmens ist es zudem sinnvoll, zusätzliche Brandschutzwarte zu bestimmen, welche den Brandschutzbeauftragten bei seiner Tätigkeit unterstützen.Umfassende Weiterbildungen von Brandschutzbeauftragten für optimalen Brandschutz
Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte müssen ihre Brandschutzanlagen in- und auswendig kennen, weshalb sie in regelmäßigen Abständen umfassende Weiterbildungen benötigen. Brandschutztechnikseminare spezialisieren sich dabei auf das Verständnis und die korrekte Handhabung von Brandmeldeanlagen, Sprinkler- bzw. EAL-Anlagen, Rauch- & Wärmeabzugsanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Gaslöschanlagen. In speziellen nutzungsbezogenen Seminaren werden Brandschutzexperten für Betriebe mit besonderer Personengefährdung (zum Beispiel Gastronomie oder Schulen), Betriebe mit erhöhter Brandgefahr (Gewerbe- und Industrieanlagen, holz- und papierverarbeitende Betriebe) und Betriebe mit besonderen Gefährdungen (Krankenhäuser, Pflegeheime) ausgebildet.Wie die Feuerwehr bei Bränden mit gefährlichen Stoffen unterstützt werden kann
Im Brandfall können Brandschutzbeauftrage beziehungsweise Brandschutzwarte den Einsatzkräften sofort mitteilen, wo sich Problemstoffe befinden. Die Kennzeichnungstafeln mit den jeweiligen GHS-Symbolen (GHS steht für Globally Harmonized System) geben Auskunft darüber, welche Gefahren diese Güter für Einsatzkräfte und Betroffene darstellen können. Wo die Tafeln angebracht und welche Maßnahmen getroffen werden müssen, kann in der Broschüre „Gefährliche Stoffe 2012“ – welche praktisch klappbar und in handlicher A6-Größe gedruckt ist – innerhalb kürzester Zeit nachgeschlagen werden. Mit diesen Informationen können Einsatzkräfte nun bestimmen, ob Spezialisten bestellt werden müssen und welche Schutzausrüstung notwendig ist. Schon gewusst? In medizinischen Forschungsbereichen Klasse RG 3 und RG 4 wird mit hochriskanten biologischen Agenzien unter hoher Ansteckungsgefahr gearbeitet. Im Brandfall müssen deshalb auch Dekontaminationsmaßnahmen gesetzt werden, weshalb automatische Schaumlöschanlagen zum Einsatz kommen. Diese versprühen eine flächendeckende Schicht aus Löschmittel und unterbinden dadurch die Ausbreitung besagter Agenzien. Durch eine jährliche Revision des Systems sorgt die mit dem Brandschutz beauftragten Personen in ihrem Unternehmen für einen reibungslosen Einsatz im Ernstfall. Sie brauchen einen Termin für eine Revision? Dann kontaktieren Sie uns telefonisch unter der Rufnummer 05 77077-8100 oder per Mail unter service@kfv.at. Es gilt somit, dass es in einem Unternehmen hinsichtlich des Brandschutzes einiges zu tun gibt. Für eine korrekte Kennzeichnung bzw. Lagerung von Problemstoffen sowie regelmäßige Revisionen der Brandschutzanlagen ist zu sorgen. Ebenso gilt es, im Brandfall die Mitarbeiter sicher zu evakuieren und die Einsatzkräfte bei der Einsatzplanung zu unterstützen. Das könnte Sie auch interessieren:- Erforderliche Personen im betrieblichen Brandschutz
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