Christoph Koller

Ansprechpartner Brandschutzanlagen aller Art

Der Brandschutzexperte Christoph Koller steht Ihnen bei Fragen zur Abschlussüberprüfung sowie Revision von Brandschutzanlagen – wie Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Wasser- und Schaumlöschanlagen, Druckbelüftungsanlagen und Gaslöschanlagen – mit seinem Fachwissen kompetent zur Seite. Qualität schützt
 

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Kompetente Beratung aus erster Hand. Unser Prüfer meldet sich in Kürze bei Ihnen, um Ihr individuelles Anliegen zu besprechen.

 
 

Anlagenprüfungen


Wie viel Schaden ein Feuer anrichten kann, hängt unter anderem von funktionierenden Lösch- und Brandmeldeanlagen ab. Im Sinne der Qualitätssicherung schreibt der Gesetzgeber daher Abschlussüberprüfungen und regelmäßige Revisionen vor. Und auch Versicherungen zahlen nur, wenn Inspektionsberichte einer akkreditierten Stelle, wie der KFV – Prüf- und Kontrollstelle, vorliegen.

 

Die Abschlussprüfung & Revision von Brand­melde­anlagen (BMA)

Revision: Alle 2 Jahre

Brandmeldeanlagen (BMA) erkennen einen Brand frühzeitig und leiten die Information an eine Empfangsanlage weiter. Dadurch können die für einen Brandfall festgelegten Maßnahmen eingeleitet werden. Bild: ©iStock/Bertlmann

Wasser- und Schaumlösch­anlagen

Revision: jährlich

Entziehen dem Feuer durch Kühlung die Energie, der Wasserdampf verdrängt den brandnährenden Sauerstoff, die Benetzung verhindert das Ausbreiten des Feuers. Bild: ©iStock/CoolBKK

Rauch- und Wärmeabzugs­anlagen

Revision: alle 2 Jahre

Diese Brandschutzanlagen führen im Brandfall Brandrauch und Wärme ins Freie ab, um über dem Boden eine rauchfreie Zone zu schaffen. Bild: ©iStock/Shinyfamily

Druck­­belüftungs­­­anlagen

Revision: alle 2 Jahre

Mit dem Erzeugen von Druckdifferenzen bzw. Strömungen zwischen einzelnen Räumen wird das Eindringen von Rauch in festgelegte Bereiche verhindert (Sicherung der Fluchtwege). Bild: ©iStock/Shinyfamily

Gaslösch­­anlagen

Revision: alle 2 Jahre

Löschen den Brand durch Entzug von Sauerstoff oder Wärme (sinnvoll zur Explosionsvermeidung bei Lackbränden od. elektrischen Anlagen) und müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Bild: ©iStock

 

Weitere Prüfer


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