Feuerlöscher: Richtige Wartung und gesetzliche Vorgaben
Worauf bei der Wartung von tragbaren Feuerlöschern zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
17Jul
2019
Feuerlöscher können im Brandfall Leben retten. Dabei kommt es nicht nur darauf an, wie viele Feuerlöscher vorhanden sind, sondern auch darauf, die vorhandenen Feuerlöscher regelmäßig überprüfen zu lassen. Nur so ist sichergestellt, dass sie in Brandsituationen voll einsatzfähig sind. Der Gesetzgeber hat hierfür genaue Wartungsintervalle festgelegt. Dies gilt gleichermaßen für die Feuerlöscher-Überprüfung in den eigenen vier Wänden und in Betrieben.
Gesetzlich geregelt: Regelmäßige Wartung von Feuerlöschern
Feuerlöscher müssen in Österreich nach gesetzlichen Vorgaben alle zwei Jahre von einem zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Die ÖNORM F 1053 regelt die Überprüfung und Wartung von Feuerlöschern. Diese wird mit einer Prüfplakette am Gerät dokumentiert, auf der auch die Zeitpunkte der abgeschlossenen und der nächstfälligen Überprüfung ersichtlich sind.Wer darf Feuerlöscher prüfen?
Das gesetzliche Prüfintervall gilt sowohl für die Feuerlöscher-Wartung im Privathaushalt als auch in Betrieben. In Betrieben sind die für den Brandschutz eines Betriebs verantwortlichen Personen (Brandschutzwarte oder Brandschutzbeauftragte) dafür zuständig. Damit sie alle nötigen Wartungen, die Anzahl, Art und Alter dieser Feuerlöscher im Blick behalten können, ist eine dokumentarische Übersicht sinnvoll. In dieser kann auch festgehalten werden, wann der jeweilige Feuerlöscher erneut überprüft werden muss und welche Modelle instand zu setzen bzw. auszutauschen sind. In Privathaushalten sind die Eigentümer eigenständig dafür verantwortlich, die entsprechenden Prüfintervalle einzuhalten und die Feuerlöscher von einer zertifizierten Stelle warten zu lassen.Welche Arten von tragbaren Feuerlöschern gibt es?
Am Markt gibt es unterschiedliche tragbare Feuerlöscher mit verschiedenen Löschmitteln (Wasser, Schaum, Pulver, Löschgas): Grundsätzlich unterscheidet man bei der Bauart zwischen Gaslöscher, Aufladelöscher und Dauerdrucklöscher. Während bei Letzterem Treib- und Löschmittel in einem Behälter vereint sind, was die Inbetriebnahme um einen Zwischenschritt vereinfacht, befinden sich die beiden Mittel beim Aufladelöscher in zwei getrennten Systemen. Zwar ist die Anschaffung der Aufladelöscher etwas teurer, die Gesamtlebensdauer ist jedoch länger und es ist mit geringeren Wartungskosten zu rechnen. Wie der Name bereits vermuten lässt, steht der Dauerdrucklöscher permanent unter Druck – bereits eine kleine undichte Stelle kann Teile des Treibmittels unbemerkt entweichen lassen, was sich negativ auf die Lebensdauer auswirkt. Bei einem Gaslöscher dient Kohlendioxid (CO2) als Löschmittel. Das Löschgas ist ein rückstandsfreies Löschmittel und dient bei Lackbränden oder elektrischen Anlagen zur Vermeidung von Sekundärschäden beim Löschen, hierbei ist allerdings die sauerstoffverdrängende Wirkung im speziellen in kleineren Räumen zu beachten.Was wird bei der Wartung tragbarer Feuerlöschern überprüft?
Prinzipiell gilt, dass die Überprüfung und Wartung tragbarer Feuerlöscher gemäß ÖNORM F 1053 ausschließlich durch einen Sachkundigen durchgeführt werden darf. Folgende Kriterien werden geprüft:- allgemeiner Zustand und Gesamteindruck
- äußerliche Roststellen, Verfärbungen und Risse
- Vollständigkeit der Beschriftung und des Schutzanstrichs
- Optik von Sicherungen, Auslösearmaturen und Schläuchen
- Zustand von Anschlüssen, Dichtungen, Halterung und Gewinde
- Volumen und Gewicht
- Sauberkeit von Löschschlauch und Austrittsdüse
- Einhaltung von vorangegangenen Prüffristen
- Gängigkeit der Armaturen
- Zustand des Löschmittels
Wie oft muss ich einen Feuerlöscher überprüfen lassen?
Nur die regelmäßige und professionell durchgeführte Wartung kann im Ernstfall garantieren, dass der Feuerlöscher einwandfrei funktioniert. Hier gilt also: Wer alle zwei Jahre seine Feuerlöscher überprüfen lässt, ist im Falle eines Brandes klar im Vorteil. Nähere Details zur ersten und erweiterten Löschhilfe finden Sie auch in der TRVB (Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz) 124 /17 (F). Das könnte Sie auch interessieren:- Wie viele Feuerlöscher benötige ich?
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