Wasser- und Schaumlöschanlagen
Revision: jährlich
Entziehen dem Feuer durch Kühlung die Energie, der Wasserdampf verdrängt den brandnährenden Sauerstoff, die Benetzung verhindert das Ausbreiten des Feuers. Bild: ©iStock/CoolBKK
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Wie funktionieren Wasser- und Schaumlöschanlagen?
Automatische Sprinkleranlagen sind darauf ausgelegt, einen Brand bereits in seinem Entstehungsstadium zu entdecken und zu löschen bzw. so lange unter Kontrolle zu halten, bis das Löschen mit anderen Mitteln durchgeführt werden kann. Die Löschwirkung einer Sprinkleranlage beruht dabei in erster Linie darauf, dass dem Feuer durch Kühlung die Energie entzogen wird. Der gleichzeitig entstehende Wasserdampf verdrängt zusätzlich den für die Verbrennung wichtigen Sauerstoff. Damit sich das Feuer nicht weiter ausbreiten kann, werden außerdem die Randbereiche des Brandherdes mit Wasser benetzt. Dadurch wird die Brandausbreitung erschwert und Bauteile wie Dachträger, Türen und Wände werden gekühlt. Alternativ zum Wasser kann bei einer solchen Brandschutzanlage auch Schaum als Löschmittel eingesetzt werden. Nicht zulässig ist eine Wasser- oder Schaumlöschanlage natürlich in jenen Fällen, in denen ein Löschmittel auf Wasserbasis nicht geeignet ist oder sich dadurch die Brandgefahr bzw. Ausbreitung des Feuers noch erhöhen würde.Technische Voraussetzungen für Wasser- und Schaumlöschanlagen
Damit im Brandfall die Wasserzufuhr gewährleistet ist und nicht schon beim Versagen einer einzelnen Pumpe ausfällt, muss die Wasserversorgung redundant ausgeführt sein. Das heißt, Verbindungsleitungen zwischen der Wasserversorgung und den Alarmventilen müssen doppelt ausgeführt sein. Um im Ernstfall nicht auf die Funktionstüchtigkeit einer Brandschutzanlage angewiesen zu sein, macht es zudem Sinn, kombinierte Wasserversorgungen mit verschiedenen Arten von Brandbekämpfungsanlagen zu verbinden. Zusätzlich zur klassischen Sprühwasser-Sprinkleranlage können auch- Schaumlöschanlagen,
- Wandhydrantenanlagen,
- Außenhydrantenanlagen,
Revisionsintervalle für Wasser- und Schaumlöschanlagen
Wasser- und Schaumlöschanlagen müssen jährlich überprüft werden, aber auch und vor allem dann, wenn der Ernstfall eingetreten ist und die Brandschutzanlage in Verwendung war.Online-Anfrage zur Abschlussüberprüfung und Revision
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