Betrieblicher Brandschutz in der Gastronomie


Welche Maßnahmen müssen beim Brandschutz in Gastronomiebetrieben ergriffen werden? Die KFV Sicherheit-Service GmbH informiert.
12
Dez
2018
In der Restaurant-Küche entfacht sich ein Fettbrand und lässt sich nicht mehr kontrollieren. Die fälschlicherweise in den Papiermüll entleerte Zigarettenasche fängt erneut Feuer. Beim Abendessen breiten sich plötzlich die Flammen einer am Tisch befindlichen Kerze auf eine daneben liegende Stoffserviette aus. Brände entstehen oft schnell und haben meist fatale Auswirkungen. Vor allem in Gastronomiebetrieben bedrohen Brände nicht nur die Unternehmensexistenz und das Sachvermögen, sondern gefährden auch immer eine sehr hohe Anzahl an Menschenleben. Aus diesem Grund gelten für die Gastronomie besondere Bestimmungen und gesetzliche Vorgaben in Bezug auf den betrieblichen Brandschutz.

Brandschutz in der Gastronomie – was ist erforderlich?

Aufgrund ihrer spezifischen betrieblichen Besonderheiten – wie z.B. Großküchen, die Lagerung von leicht entflammbaren Reinigungs- und Desinfektionsmitteln oder dem kontinuierlichen Wechsel des Personals/der Gäste etc.– sind in Gastronomiebetrieben zur Verhinderung von Bränden verschiedene bauliche, planerische, organisatorische und technische Maßnahmen umzusetzen. Diese sind in Bundesgesetzen, Landesgesetzen, Regeln/Normen/Richtlinien der Technik sowie betriebsinternen Regelungen festgelegt. Besonders erwähnenswert sind hier vor allem die Richtlinien des österreichischen Instituts für Bautechnik (hier vor allem die OIB-Richtlinie 2 zum Thema Brandschutz) sowie die Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz, unter anderem die TRVB 136/79 (N) „Veranstaltungsstätten für maximal 300 Besucher – Betriebliche Maßnahmen“ für Betreiber einer Tanzgaststätte, Bar, Diskothek oder dergleichen. Generell gilt für Unternehmer, dass bei Neu- oder Umbauten von Gastronomiebetrieben immer ein professionelles Brandschutzkonzept in Betracht gezogen werden sollte. Dieses ist zwar nicht immer gesetzlich vorgeschrieben aber meist sehr sinnvoll, da es dem Betreiber einerseits hilft, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und andererseits eine langfristige, aufeinander abgestimmte Planung der Brandschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu ermöglichen. Im Brandschutzkonzept wird dann auch festgehalten, welche Brandschutzmaßnahmen gesetzlich erforderlich sind, meist zählen dazu die Folgenden:
  1. Die Installation, Abschlussüberprüfung und Instandhaltung einer für den Betrieb geeigneten Brandschutzeinrichtung.
  2. Die Ernennung von im Betrieb für den Brandschutz verantwortlichen Personen sowie deren gesetzlich erforderliche Aus- und Weiterbildung.

Abschlussüberprüfung und Revision: Brandschutzeinrichtungen am Stand der Technik

Brandschutzeinrichtungen, die für Gastronomiebetriebe unter bestimmten Voraussetzungen vorgeschrieben sind, müssen vor der ersten Inbetriebnahme einer Abschlussüberprüfung unterzogen werden. Um die einwandfreie Funktionsfähigkeit der Anlage zu garantieren, werden neben der Eigenkontrolle durch den Brandschutzbeauftragten zusätzlich regelmäßige Revisionen vorgeschrieben. Je nach Anlage sind diese entweder jährlich oder alle zwei Jahre durchzuführen. Hierfür darf ausschließlich eine zur Überprüfung ermächtige Stelle beauftragt werden. Die Brandschutzexperten der KFV – Prüf- und Kontrollstelle stehen Ihnen bei Anlagenprüfungen als kompetenter Partner zur Seite und unterstützen Ihren Betrieb dabei, auf Nummer sicher zu gehen. Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen!

Brandschutzverantwortliche in der Gastronomie

Grundsätzlich obliegt es der Behörde, zu entscheiden, welche Anzahl für den Brandschutz verantwortlicher Personen in einem Betrieb zu ernennen ist. In Gaststätten, Restaurants, Bars etc. gelten derzeit ähnliche Bestimmungen wie für Beherbergungsbetriebe. Für diese ist laut TRVB-Richtlinie 144/82 (N) die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten samt Stellvertreter vorgeschrieben. Zu deren Aufgabengebieten zählen unter anderem die Unterweisung des Personals, die Durchführung von regelmäßigen Eigenkontrollen sowie die Veranlassung der Revision von Brandschutzanlagen bei der zur Überprüfung ermächtigten Inspektionsstelle. Da Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte eine große Verantwortung tragen, müssen diese eine spezielle Aus- und Weiterbildung vorweisen können. Details zum Ausbildungsprozedere im Brandschutz finden Sie im Artikel „Brandschutzbeauftragte und -warte sorgen für Sicherheit in Betrieben“ oder auf unserer Website unter dem Menüpunkt „Schulung“. Brandschutzseminare und Weiterbildungskurse werden von der KFV Sicherheit-Service GmbH in regelmäßigen Abständen angeboten. Die Kurse können direkt online gebucht werden.

  • Bild ©: iStock/ASMR
 

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