Brandschutz im Kindergarten erfordert besondere Maßnahmen
Weshalb in Kindergärten und Kitas Brandschutz besonders wichtig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
23Okt
2019
Brandschutzkonzepte im Kindergarten: Gebäude mit besonderer Personengefährdung
Kleine Kinder sind aufgrund ihrer Entwicklung nicht in der Lage, Gefahren selbst zu erkennen und einzuschätzen. Aus diesem Grund sind Pädagoginnen und Pädagogen in Kinderbetreuungseinrichtungen im Brandfall besonders gefordert, um die Sicherheit und den Schutz der Kleinsten zu gewährleisten. Doch nicht nur deshalb, sondern auch aufgrund der vielfältigen Nutzung der Räumlichkeiten (Aufenthaltsräume, Schlafräume, Küchen) werden Kindergärten und Kitas – sowie Schulen, Bürogebäude oder Veranstaltungsstätten – als Gebäude mit besonderer Personengefährdung eingestuft. Zur Gewährleistung der Sicherheit gelten daher auch im Kindergarten besondere Brandschutzvorschriften, die es zu beachten gilt.Frühzeitige Branderkennung im Kindergarten durch Rauchwarnmelder
Grundsätzlich sind in Kindergärten laut OIB-Richtlinie 2 und TRVB-Richtlinie 122/13 S Rauchwarnmelder in allen Aufenthaltsräumen sowie in Gängen, die als Fluchtweg dienen, vernetzte Rauchwarnmelder zu installieren. Aufgrund des möglichen Schlafrisikos und der schwierigen Lenkbarkeit von Kindern kann die Flucht im Brandfall etwas länger dauern als in anderen Einrichtungen. Rauchwarnmelder ermöglichen eine frühzeitige Branderkennung und die Einleitung von entsprechenden Fluchtmaßnahmen. Damit Rauchwarnmelder im Brandfall einwandfrei funktionieren, muss die Funktionsfähigkeit regelmäßig (mindestens einmal jährlich) überprüft werden. Achtung: Rauchwarnmelder dienen nicht der Alarmierung einer öffentlichen Feuerwehr und dürfen nicht als Ersatz für eine behördlich vorgeschriebene Brandschutzanlage verwendet werden.Zusätzlich erforderlicher baulicher Brandschutz in Kindergärten
Da Rauchwarnmelder kein Ersatz für eine behördlich vorgeschriebene Brandschutzanlage sind, wird in Kindergärten häufig zusätzlich die Installation einer solchen vorgeschrieben. Brandmeldeanlagen beispielsweise erkennen den Brand nicht nur frühzeitig, sondern leiten zudem entsprechende Brandschutzmaßnahmen ein, wie z. B. die Verständigung einer Alarmzentrale oder die Schließung von Brandschutztüren. Alternativ zur Brandmeldeanlage könnte die Behörde in Kindergärten aber auch die Installation und regelmäßige Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen oder Druckbelüftungsanlagen vorschreiben. Diese verhindern im Brandfall die Ausbreitung von Rauch und leiten ihn ins Freie ab. Welche Brandschutzanlage in Kindergärten zu installieren ist, hängt von der Beschaffenheit und Größe der Örtlichkeit ab und wird behördlich vorgeschrieben. Wichtig ist außerdem, dass Abschlussüberprüfung und Revisionsintervalle der Brandschutzanlagen eingehalten werden. Die vorgeschriebenen Überprüfungen dürfen allerdings nicht selbst durchgeführt werden, sondern es muss eine ermächtigte Stelle – wie z. B. die KFV Prüf- und Kontrollstelle – dafür beauftragt werden.Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte in Kindergärten
Neben den baulichen Brandschutzmaßnahmen kann die Behörde – je nach Erfordernissen – die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten sowie eines Brandschutzwarts im Kindergarten vorschreiben. Diese unterweisen beispielsweise die Pädagoginnen und Pädagogen im Hinblick auf den Brandschutz, Veranlassen die Revision der installierten Brandschutzanlagen und sind für die Brandschutzordnung im Kindergarten zuständig. Für die Ausübung einer solchen Tätigkeit sind eine spezielle Brandschutz-Schulung sowie regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen notwendig. Mehr Informationen dazu finden Sie im Beitrag „Brandschutzbeauftragte und -warte sorgen für Sicherheit in Betrieben“.Fluchtwege und Notausgänge kennzeichnen und freihalten
Für den effektiven und gesetzeskonformen Brandschutz in Kindergärten, Kitas, Kinderkrippen und vergleichbaren Einrichtungen müssen Fluchtwege entsprechend gekennzeichnet werden. Diese sollen im Falle eines Orientierungsverlustes oder bei Sichtbehinderungen helfen, stets dem sichersten Weg ins Freie zu folgen. Doch die Kennzeichnung der Fluchtwege alleine reicht nicht aus. Um im Brandfall schnellstmöglich und ohne Behinderungen in Sicherheit zu gelangen, müssen alle Notausgänge und Türen, die ins Freie führen, unbedingt freigehalten und dürfen nicht durch herumstehende Gegenstände versperrt werden.Regelmäßige Brandschutzübungen für mehr Sicherheit in Kinderbetreuungseinrichtungen
Grundsätzlich wird in Kindergärten und Kindertagesstätten eine jährliche Brandschutzübung in Zusammenarbeit mit der lokalen Feuerwehr empfohlen. Diese regelmäßigen Brandschutzübungen dienen dazu, dass Kinder noch bevor es zu einem Ernstfall kommt, mit einer solchen Situation vertraut gemacht und ihnen das richtige Verhalten im Brandfall im Kindergarten nähergebracht werden kann. Dabei lernen sie das Alarmzeichen der Sirene, Fluchtwege und deren Kennzeichnung kennen. Eine gezielte Vorbereitung der Kinder auf eine bevorstehende Brandschutzübung kann die Angst vor einer solch unbekannten Situation nehmen.Bei weiteren Fragen zum Brandschutz in Ihrem Kindergarten bzw. ihrer Kinderbetreuungseinrichtung stehen wir gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung:
- Telefon: 05 77 0 77-8100
- E-Mail: service@kfv.at
- Bild ©: Pexels/yankrukov
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