Brandschutz in Betrieben: Brandschutzbeauftragte & Brandschutzwarte sorgen für Sicherheit
Warum Personen für den Brandschutz im Unternehmen bestellt werden müssen und was die Aus- und Weiterbildung im Detail umfasst.
14Jul
2018
Erforderliche Personen für den Brandschutz im Betrieb
Jeder Unternehmer in Österreich ist verpflichtet, für entsprechenden Brandschutz im Betrieb zu sorgen. Deshalb müssen Personen im eigenen Unternehmen ernannt werden, die als Brandschutzbeauftragte oder Brandschutzwarte für die Alarmierung der Feuerwehr, die Brandbekämpfung und die Evakuierung zuständig sind. Weiters kann auch die Behörde die Bestellung von Brandschutzbeauftragen bzw. Brandschutzwarten vorschreiben, wenn in einer Firma beim Brandschutz aufgrund außergewöhnlicher Verhältnisse weitergreifende Maßnahmen notwendig sind, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten: Zu einer solchen behördlichen Vorschreibung kann es beispielsweise kommen, wenn eine bestimmte Personenanzahl in der Arbeitsstätte überschritten wird oder Faktoren zum Tragen kommen, die ein erhöhtes Brandrisiko mit sich bringen. Dazu können Arbeitsvorgänge bzw. Arbeitsverfahren ebenso zählen wie die Nutzung bestimmter Arbeitsstoffe, Einrichtungen und Arbeitsmittel sowie die Lage, die Größe und bauliche Gestaltung oder die Nutzungsart der Arbeitsstätte. Prinzipiell gilt, dass die Bestellung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzwarten einzig im Ermessen der Behörde liegt, da nur diese entscheiden kann, ob besondere Verhältnisse beim betrieblichen Brandschutz vorliegen.Wer sorgt für Brandschutz in Unternehmen?
Um für die richtigen Brandschutzmaßnahmen im Betrieb zu Sorgen, braucht es verantwortungsvolle und gut ausgebildete Personen, die sich mit regelmäßigen Weiterbildungen stets am neuesten Stand halten. Denn potenzielle Gefahren erfordern einen effektiven und modernen Brandschutz im Büro ebenso wie in Lager- und Produktionshallen. Als Brandschutzbeauftragte für ein Unternehmen dürfen nur Personen bestellt werden, die eine mindestens 16-stündige Ausbildung auf dem Gebiet des betrieblichen Brandschutzes nach den Richtlinien der Feuerwehrverbände oder Brandverhütungsstellen oder eine andere, zumindest gleichwertige einschlägige Ausbildung nachweisen können. Brandschutzwarte hingegen haben die Aufgabe, den Brandschutzbeauftragten bei seinen Aufgaben zu unterstützen und den Brandschutz in Betrieben (innerhalb bestimmter örtlicher und sachlicher Bereiche der Arbeitsstätte) zu überwachen. Als Brandschutzwarte dürfen nur Personen bestellt werden, die eine einschlägige Ausbildung einer Schulungseinrichtung nachweisen oder nachweislich vom Brandschutzbeauftragten mindestens sechs Stunden betriebsbezogen ausgebildet und unterwiesen wurden.Wie wird man Brandschutzbeauftragter oder Brandschutzwart?
Um für entsprechenden Brandschutz im Unternehmen sorgen zu können, brauchen Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte eine solide Grundausbildung. Für den Brandschutzwart muss das Modul 1 – die Schulung zum Brandschutzwart – absolviert werden. Dieses umfasst folgende Inhalte: Grundlagen des Brandschutzes im Betrieb, Brandgefahren, Verhalten im Brandfall, richtiges Löschen in Theorie und Praxis, Überwachung brandgefährlicher Tätigkeiten und Eigenkontrolle von Brandschutzanlagen durch den Brandschutzwart. Nach positivem Abschluss des ersten Moduls erhält der Teilnehmer den österreichischen Brandschutzpass als Ausbildungsnachweis ausgestellt. Brandschutzbeauftragte müssen zusätzlich zum Modul 1 auch noch das Modul 2 – die Schulung zum Brandschutzbeauftragten – positiv abschließen. Zu den Inhalten zählen gesetzliche Bestimmungen und relevante Normen, baulicher Brandschutz, organisatorischer (betrieblicher Brandschutz), Brandgefahren und Gegenmaßnahmen sowie erste und erweiterte Löschhilfe. Nach positivem Abschluss wird das Modul 2 im Brandschutzpass des Teilnehmers eingetragen. Für den Brandschutzbeauftragten ist weiters eine erweiterte Ausbildung im Ausmaß von mind. 360 Minuten Unterrichtszeit verpflichtend. Brandschutztechnikseminare müssen z.B. innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des zweiten Moduls besucht werden. Darüber hinaus gilt, dass jenes Seminar besucht werden muss, welches die in den jeweiligen Tätigkeitsbereich fallende Anlage thematisiert. Bei nutzungsbezogenen Seminaren ist je Brandschutzbeauftragten nur ein solches Seminar verpflichtend zu absolvieren. Fallen beim Brandschutz in der Firma jedoch Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen in den Aufgabenbereich des Mitarbeiters, wird empfohlen, auch sämtliche relevanten nutzungsbezogenen Seminare zu besuchen.Weiterbildungen für den optimalen betrieblichen Brandschutz
Der Brandschutzpass ist gemäß TRVB 117 (O) nur fünf Jahre gültig. Um die Gültigkeit zu verlängern, muss ein Auffrischungs- oder Fortbildungsseminar (auch Brandschutztechnik- oder nutzungsbezogenes Seminar) besucht werden. Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl, um die Tätigkeit als Verantwortlicher für den betrieblichen Brandschutz weiter ausführen zu können:- Brandschutztechnikseminare
- Nutzungsbezogene Seminare
- Auffrischungsseminare für Brandschutzwarte
- Fortbildungsseminare für Brandschutzbeauftrage
Betrieblicher Brandschutz: Schulungen online & mit Kreditkarte buchen
Als anerkanntes Ausbildungsinstitut gemäß der TRVB 117/18 (O) „Betrieblicher Brandschutz – Ausbildung” bietet die KFV Sicherheit-Service GmbH alle notwendigen Schulungen für Brandschutzbeauftragte und Brandschutzwarte an, die sich in Betrieben für den Brandschutz verantwortlich zeichnen. Diese können schnell und unkompliziert direkt online gebucht werden. Bei der Online-Buchung stehen Ihnen die Zahlung mittels Kreditkarte oder die Zahlung per Rechnung zur Verfügung. Nähere Auskünfte zu den Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Brandschutz in Unternehmen und darüber hinaus erhalten Sie auch telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77-2846 oder per E-Mail unter kfv-seminare@kfv.at. Erfahren Sie noch mehr zu Brandgefahren im Büro.- Bild ©: KFV
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