Brandschutzanlagen: Richtig und regelmäßig überprüfen
Wie häufig Brandschutzanlagen überprüft werden müssen und welche Folgen ein Verstoß haben kann, lesen Sie hier.
17Feb.
2020
Brandschutzanlagen: Die Einrichtung allein reicht nicht aus
Im Brandfall zählt jede Sekunde, denn bereits von kleinen Bränden kann große Gefahr ausgehen. Deshalb sind gerade an Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten oder bestimmte feuerpolizeiliche Auflagen gelten, Brandschutzanlagen und Löscheinrichtungen besonders wichtig.
Denn nur dann, wenn ein Brand frühzeitig erkannt wird und ausreichend Flucht- und Rettungswege sowie Löschgeräte vorhanden sind, können die Anwesenden rechtzeitig aus dem Gebäude flüchten und der Brand gelöscht werden. Doch die bloße Einrichtung von Brandschutzeinrichtungen reicht nicht aus, um sicherzugehen, dass diese einwandfrei funktionieren. Gibt es im Ernstfall Probleme mit der Brandschutzanlage, können menschliches Leid und hohe Kosten die Folge sein.
Das Prüfen von Brandschutzanlagen ist ein Muss für die Versicherung: Folgen beim Verstoß gegen den Brandschutz
Nach der Einrichtung von Brandschutzanlagen wie Lösch- und Brandmeldeanlagen müssen diese einer abschließenden Überprüfung unterzogen werden. Ein Brandschutztechniker einer akkreditierten Stelle wie der KFV – Prüf- und Kontrollstelle untersucht im Zuge der Prüfung von Brandschutzanlagen die Funktionsfähigkeit und Erfüllung vorgegebener Auflagen. Außerdem kontrolliert er bei der Wartung einer Brandschutzanlage die nötige Stromversorgung, den Schutzumfang sowie die Brandfallsteuerungen.
Dies dient nicht nur der Qualitätssicherung, sondern auch der Absicherung in Versicherungsfällen. Denn entstehen Kosten durch Feuerschäden, werden diese nur dann von der Versicherung übernommen, wenn für die Anlage entsprechende Inspektionsberichte vorliegen. Wer seine Brandschutzanlagen nicht regelmäßig überprüfen und warten lässt, läuft somit Gefahr, auf den Kosten, die im Brandfall entstehen können, sitzen zu bleiben!
Revisionsintervalle für Brandschutzanlagen
Je nach Art der Brandschutzeinrichtung müssen in verschiedenen Intervallen sogenannte Revisionen durchgeführt werden. Dabei wird geprüft, ob die Anlage weiterhin voll funktionsfähig ist oder ob nachjustiert werden muss, damit wieder der volle Schutz gegeben ist. Berücksichtigt werden müssen dabei auch Um- oder Zubauten, denn solche können die Wirkungsweise der Brandschutzanlage beeinflussen und dadurch feuerpolizeiliche, gewerbe- und versicherungsrechtliche Folgen haben. Da sich die unterschiedlichen Brandschutzeinrichtungen teils stark unterscheiden, gibt es verschiedene Revisionsintervalle, die gesetzlich festgelegt sind:
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Brandmeldeanlagen: Revision alle 2 Jahre
Sie erkennen einen Brand frühzeitig und leiten die Information an eine Empfangsanlage weiter. Dadurch können weitere Maßnahmen eingeleitet werden. Die Revision der Brandmeldeanlage ist alle zwei Jahre nötig.
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Wasser- und Schaumlöschanlagen: jährliche Revision
Diese Art der Brandschutzanlage entzieht dem Feuer durch Kühlung die Energie und der Wasserdampf verdrängt den brandnährenden Sauerstoff. So kann sich der Brand nicht weiter ausbreiten. Eine Prüfung von Wasser- und Schaumlöschanlage ist einmal jährlich vorgesehen.
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Rauch- und Wärmeabzugsanlagen: Revision alle 2 Jahre
Diese Brandschutzanlagen führen im Brandfall Rauch und Wärme ins Freie ab – so entsteht über dem Boden eine rauchfreie Zone. Die Revision einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage ist alle zwei Jahre vorgeschrieben.
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Druckbelüftungsanlagen: Revision alle 2 Jahre
Durch Druckdifferenzen zwischen den einzelnen Räumen wird das Eindringen von Rauch in festgelegte Bereiche verhindert. Dadurch werden Fluchtwege gesichert. Auch bei Druckbelüftungsanlagen ist eine zweijährliche Revision vorgesehen.
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Gaslöschanlagen: Revision alle 2 Jahre
Durch Entziehen von Sauerstoff oder Wärme wird der Brand gelöscht – alle zwei Jahre sollte diese Gaslöschanlage überprüft werden.
Nach der Revision einer Brandschutzanlage
Nach abgeschlossener Revision vor Ort wird vom Brandschutztechniker ein sogenannter Inspektionsbericht erstellt. Dieser kann im Brandfall als Bestätigung für die Versicherung dienen, da er Auskunft über die fristgerechte Überprüfung der Brandschutzanlage gibt.
Unser Fazit: Nur vollständig funktionsfähige und regelmäßig überprüfte Brandschutzanlagen können im Ernstfall Leben retten. Zudem können hohe Folgekosten in Versicherungsfällen vermieden werden, wenn ein Inspektionsbericht der Anlage vorhanden ist.
Ist auch Ihre Brandschutzanlage wieder zur Überprüfung fällig?
Dann kontaktieren Sie uns und wir vereinbaren gleich einen Termin mit Ihnen.
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E-Mail: service@kfv.at
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