Prüfung zum Brandschutzbeauftragten mit 30 Fragen
Die Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragen und der Ablauf der Prüfung im Überblick.
19Aug
2020
Damit es im Brandfall zumindest eine Person im Betrieb gibt, die mit allen Besonderheiten des Gebäudes und den zentralen Sicherheitseinrichtungen vertraut ist, schreibt es die Behörde Arbeitgebern vor, Brandschutzbeauftragte zu bestellen. Mit der Übertragung dieser Aufgabe ist es aber natürlich nicht getan: Denn Brandschutzbeauftragte müssen eine entsprechende Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren und sich auch regelmäßig weiterbilden.
Voraussetzung für die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten: Prüfung zum Brandschutzwart
Neben ihrer regulären Tätigkeit im Betrieb tragen Brandschutzbeauftragte eine große Verantwortung, denn im Brandfall sind sie für die Räumung und Evakuierung des Gebäudes zuständig. Außerdem müssen sie über die vorhandenen Brandschutzeinrichtungen Bescheid wissen und die regelmäßige Wartung der Brandschutzanlagen im Unternehmen veranlassen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist die abgeschlossene Ausbildung zum Brandschutzwart. Nur, wer diesen sechsstündigen Kurs besucht und die Prüfung erfolgreich abgelegt hat, kann in weiterer Folge mit der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beginnen.Prüfung zum Brandschutzbeauftragten: Vorbereitung und Beispielfrage
Wer als Brandschutzbeauftragter tätig sein möchte, muss laut TRVB 117/18 (O) eine Ausbildung im Ausmaß von zumindest elf Stunden absolvieren. Im Kurs werden die folgenden Themen behandelt:- Gesetzliche Bestimmungen und relevante Normen
- Baulicher Brandschutz
- Technischer Brandschutz
- Organisatorischer (betrieblicher) Brandschutz
- Brandgefahren und Gegenmaßnahmen
- Erste und erweiterte Löschhilfe
- in kleinen landwirtschaftlichen Betrieben
- in Großbetrieben (Schulen, Krankenhäuser, Hotels u. dgl.)
- in Ein- und Zweifamilienwohnhäusern
Regelmäßige Fortbildung für provisorische Brandschutzbeauftragte
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung wird die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten im Brandschutzpass eingetragen. Außerdem erhalten alle Teilnehmer ein entsprechendes Zeugnis und sind ab diesem Zeitpunkt provisorische Brandschutzbeauftragte. Damit der Brandschutzpass nicht seine Gültigkeit verliert, müssen provisorische Brandschutzbeauftragte innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Prüfung ein nutzungsbezogenes Seminar sowie ein Brandschutztechnikseminar absolvieren. In Abständen von höchstens fünf Jahren nach Besuch des letzten Seminars ist außerdem eine weitere Fortbildung zu absolvieren, die ein Mindestmaß an sechs Stunden erfüllen muss. Ansonsten wird der Brandschutzpass ungültig und der Mitarbeiter verliert seine Stellung als Brandschutzbeauftragter. Sollten Sie bereits als Brandschutzwart in Ihrem Betrieb tätig sein und Interesse an einer Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten haben, stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter der Rufnummer 05 77 0 77 8100 oder per E-Mail unter kfv-seminare@kfv.at für Rückfragen zur Ausbildung zur Verfügung. Das komplette Schulungsangebot der KFV Sicherheit-Service GmbH ist zudem unter https://www.kfv-brandschutz.at/schulung/ abrufbar.- Bild ©: KFV
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